Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1. Anwendbarkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (bestehenden und zukünftigen) Mandatsverträge zwischen der Anwaltskanzlei Der Bedrosian und ihren Mandanten, es sei denn, es wurde vor Abschluss des Mandatsvertrags schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Aufträge und Folgeaufträge von Mandanten.

Artikel 2. abtretung

2.2. Alle Abtretungsverträge werden ausschließlich von Advocatenkantoor Der Bedrosian angenommen und ausgeführt. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 und 7:407 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

2.3. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Auftrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.

2.4. Während der Ausführung des Auftrags kann ein anderer Rechtsanwalt (auch) einen Teil der Tätigkeiten oder der Bearbeitung des Falls übernehmen, wenn nach Ansicht der Kanzlei Der Bedrosian dafür ein Grund besteht. Der Mandant erklärt, dass er keine Einwände dagegen hat.

2.5. Wenn es nach Ansicht der Anwaltskanzlei Der Bedrosian im Interesse einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages liegt, ist die Anwaltskanzlei Der Bedrosian berechtigt, Arbeiten durch Dritte ihrer Wahl ausführen zu lassen.

2.6. Die Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.

Artikel 3: Kosten für die Ausführung eines Auftrags

3.1. Wenn die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers und/oder eines Rechtsanwalts erforderlich ist, gehen die von ihnen zu verrichtenden Arbeiten zu Lasten des Mandanten;

3.2. Wenn ein in seinem Namen geführtes Verfahren verloren geht, ist der Mandant verpflichtet, der Gegenpartei die ihr auferlegten Gerichtskosten zu erstatten;
3.3. Wenn ein Mandant auf der Grundlage von finanzierter Prozesskostenhilfe nach dem Prozesskostenhilfegesetz prozessiert, ist er verpflichtet, die Gerichtsgebühren, die Kosten für die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen und etwaige Verfahrenskostenbeschlüsse zu zahlen. Außerdem schuldet er dem Rechtsanwalt den (von der Prozesskostenhilfebehörde) festgelegten Eigenanteil.

3.4. Die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Der Bedrosian beginnt erst dann, wenn der vom Legal Aid Board festgelegte Eigenbeitrag oder die erste Vorauszahlung an die Anwaltskanzlei Der Bedrosian gezahlt wurde.

3.5. Der Mandant beauftragt und bevollmächtigt die Anwaltskanzlei Der Bedrosian, im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichten als Vertragspartner alles zu tun und zu unterlassen, was sie zur Erfüllung dieser Pflichten für wünschenswert oder notwendig erachtet. Diese Vollmacht umfasst den Abschluss von Verträgen auf Rechnung und Gefahr des Mandanten, was ausdrücklich auch den Abschluss von Vergleichsvereinbarungen einschließt.

3.6. Der Mandant stellt sicher, dass alle Informationen, auf die die Kanzlei Der Bedrosian hinweist oder von denen der Mandant vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, der Kanzlei rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

3.7. Wenn die im vorigen Absatz genannten und für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen der Kanzlei nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist die Kanzlei Der Bedrosian berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Mandanten die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

4. Honorar

4.1. Für die Ausführung eines Auftrags schuldet der Mandant das Honorar zuzüglich versteuerter und unversteuerter Auslagen, Umsatzsteuer (21%) und Bürokosten (5%).

4.2. Erstreckt sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum, so werden die geleisteten Arbeiten auf Zwischenbasis abgerechnet.

4.3. Advocatenkantoor Der Bedrosian ist immer berechtigt, vom Mandanten eine Vorauszahlung zu verlangen, die mit der Schlussrechnung verrechnet wird. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer (Vorschuss-)Rechnung gemäß Artikel 6.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Advocatenkantoor Der Bedrosian berechtigt, die auszuführenden Arbeiten auszusetzen.

4.4 Wenn die Änderung oder Hinzufügung eines Auftrags finanzielle Auswirkungen hat, wird die Kanzlei Der Bedrosian den Mandanten im Voraus informieren.

4.5. Die Parteien können bei Vertragsabschluss ein festes Honorar für die vereinbarte Arbeit vereinbaren.

4.6. Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, wird das Honorar auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ermittelt.

4.7 Das Risiko der Dauer des Verfahrens oder der Dauer der erteilten Beratung liegt ausschließlich beim Mandanten. Je nach Art des Falles und der zu leistenden Arbeit steht es der Anwaltskanzlei Der Bedrosian frei, vom Grundsatz der Abrechnung auf der Grundlage der geleisteten Stunden abzuweichen.

4.8. Die Kostenvoranschläge und Honorarvereinbarungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Bürokosten.

4.9. Das Honorar, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen und/oder Rechnungen von Dritten, die nach Rücksprache mit dem Kunden eingeschaltet wurden, wird dem Kunden regelmäßig oder nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt, sofern die Parteien diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen haben.

4.10. Die Anwaltskanzlei Der Bedrosian hat das Recht, die Gebühr jedes Jahr zum 1. Januar anzupassen und anzuwenden.

5. Subventionierte Prozesskostenhilfe

5.1. Bei Verträgen, die auf der Grundlage des gesetzlichen Systems der subventionierten Prozesskostenhilfe (Zusatz) geschlossen werden, schuldet der Mandant kein Anwaltshonorar, wie es im vorigen Absatz vorgesehen ist. Stattdessen schuldet der Mandant einen von der Prozesskostenhilfebehörde festzulegenden Eigenbeitrag, der sich nach dem Einkommen und Vermögen des Mandanten (und seines Partners) im Bezugsjahr (= Jahr der Antragstellung minus zwei) richtet.

5.2. Beim Abschluss des ersten Vertrags prüft die Anwaltskanzlei Der Bedrosian, ob der Mandant Anspruch auf subventionierte Prozesskostenhilfe hat, und zwar auf der Grundlage der vom Mandanten bereitgestellten finanziellen Informationen. Der Mandant ist für die Richtigkeit der (mündlich) erteilten Auskünfte verantwortlich. Im Zweifelsfall wird vorsichtshalber noch eine Ergänzung verlangt.

5.3. Ändert sich die finanzielle Situation des Mandanten in der Zwischenzeit oder in einer späteren Vereinbarung in dem Sinne, dass er sich weiterhin als berechtigt ansieht, subventionierte Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, ist der Mandant verpflichtet, dies dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen.

5.4. Der Rechtsanwalt ist immer berechtigt, vom Mandanten einen Vorschuss zu verlangen, solange der Legal Aid Board keinen Zusatz erlassen hat. Die Höhe des Vorschusses wird in Absprache zwischen dem betreffenden Anwalt und dem Mandanten festgelegt.

5.5. Gerichts- oder Standesgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Auszüge aus öffentlichen Registern, Telegramme, internationale Fernschreiben, internationale Telefaxe und internationale Telefongespräche fallen nicht unter den vom Legal Aid Board herausgegebenen Zusatz und werden dem Klienten in Rechnung gestellt.

5.6. Der Zusatz bezieht sich nur auf die Arbeit, die der Anwalt ab dem Datum der Antragstellung geleistet hat. Zuvor vom Anwalt geleistete Arbeit wird dem Mandanten gemäß den Bestimmungen des vorherigen Artikels in Rechnung gestellt.

6. Bezahlung

6.1. Die Zahlung durch den Mandanten muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von der Anwaltskanzlei Der Bedrosian angegebenes Bankkonto erfolgen.

6.2. Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Kunden gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags.

6.3. Wenn die Anwaltskanzlei Der Bedrosian gezwungen ist, außergerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechnung einzutreiben, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Mandanten.

6.4. Die Zahlungen erfolgen ohne Abzug oder Aufrechnung. Ein Zahlungsaufschub wird nicht gewährt.

6.5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von vierzehn Tagen ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet der Kunde ohne vorherige Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen gemäß Artikel 6:119(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zuzüglich 1,5 % auf den geschuldeten Betrag.

6.6. Wenn der Mandant nicht in der Lage ist, den fälligen Betrag (vollständig) innerhalb der im ersten Absatz genannten Zahlungsfrist zu zahlen, muss er vor Ablauf der Zahlungsfrist eine begründete Zahlungsvereinbarung beantragen. Wenn die Anwaltskanzlei Der Bedrosian einer Zahlungsvereinbarung zustimmt, wird diese immer schriftlich bestätigt. Zahlungsvereinbarungen müssen vom Mandanten pünktlich eingehalten werden, unter Androhung der Verwirkung, wodurch der geschuldete Betrag sofort wieder fällig wird.

6.7. Die eingegangenen Zahlungen werden zunächst von den unter 6.5 genannten Kosten, dann von den aufgelaufenen Zinsen und schließlich ausdrücklich nicht von den liquidierten Prozesskosten und schließlich von der Hauptsumme abgezogen.

6.8. Im Falle einer Liquidation, eines (drohenden) Konkurses oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort und in vollem Umfang fällig und zahlbar.

7. Rückforderung und Aussetzung der Arbeit im Falle von Verzug

7.1. Wenn der Mandant mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber der Anwaltskanzlei Der Bedrosian in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten, die zur Erlangung einer außergerichtlichen Befriedigung anfallen, zu Lasten des Mandanten. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 15% der Forderung, mindestens jedoch € 150,00.

7.2. Zu den angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung gehören auch die von der Kanzlei Der Bedrosian selbst durchgeführten (Inkasso-)Aktivitäten, einschließlich der Versendung von Mahnungen, der (telefonischen) Zahlungsaufforderung und eventueller Zahlungsvereinbarungen.

7.3. Wenn der Mandant mit der Zahlung seiner Schulden in Verzug ist, ist der betreffende Rechtsanwalt neben der Möglichkeit von Inkassomaßnahmen im Sinne der vorstehenden Absätze berechtigt, seine Tätigkeit zugunsten des Mandanten auszusetzen. Der betreffende Rechtsanwalt darf von diesem Aussetzungsrecht nur Gebrauch machen, nachdem er den Mandanten zuvor davon in Kenntnis gesetzt und ihm eine kurze Frist eingeräumt hat, um seiner Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen. Die Dauer der genannten kurzen Frist wird an die Umstände des Falles angepasst. Der betreffende Rechtsanwalt haftet nicht für Schäden, die der Mandant infolge einer Aussetzung der Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung erleidet.

7.4. Advocatenkantoor Der Bedrosian ist berechtigt, alle Unterlagen, auch solche, die sich auf einen Vertrag beziehen, auf den sich die unbezahlte Rechnung nicht bezieht, bis zur vollständigen Bezahlung aufzubewahren.

8. Anzeige

8.1. Reklamationen in Bezug auf eine Rechnung müssen bei Strafe der Nichtigkeit schriftlich und innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

8.2. Reklamationen bezüglich der Erfüllung eines Vertrags müssen bei Strafe des Verfalls innerhalb von dreißig Tagen nach Entdeckung des Mangels oder spätestens dreißig Tage nach Fertigstellung des betreffenden Auftrags schriftlich eingereicht werden.

9. Haftung

9.1. Advocatenkantoor Der Bedrosian haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die sich aus der Tatsache ergeben, dass sie sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Mandanten verlassen hat.

9.2. Advocatenkantoor Der Bedrosian haftet nicht für Schäden, die sich aus einer Aussetzung der Tätigkeit für den Mandanten ergeben, wenn diese Aussetzung darauf zurückzuführen ist, dass der Mandant die Rechnungen der Kanzlei nicht fristgerecht bezahlt hat.

9.3. Dritte können aus dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten keine Rechte ableiten. Der Mandant stellt Advocatenkantoor Der Bedrosian von Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, aufgrund von oder im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die Advocatenkantoor Der Bedrosian im Auftrag des Mandanten ausgeführt hat, Schaden erlitten zu haben.

9.4. Die Haftung von Advocatenkantoor Der Bedrosian für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Auftrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist immer auf den Betrag begrenzt, auf den die Haftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall Anspruch erhebt, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung aus der betreffenden Police.

9.5. Die Auswahl der von Advocatenkantoor Der Bedrosian zu beauftragenden Dritten erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Advocatenkantoor Der Bedrosian haftet nicht für etwaige Unzulänglichkeiten dieser Dritten und ist berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit ihrem Mandanten (auch) im Namen des Mandanten eine Haftungsbeschränkung für die von ihr eingeschalteten Dritten zu akzeptieren.

9.6. Der Mandant ermächtigt die Anwaltskanzlei Der Bedrosian, diesen Dritten die Daten zur Kenntnis zu bringen, deren Einsichtnahme im Rahmen des Beziehungsmanagements durch Dritte nützlich und/oder notwendig ist.

9.7. Advocatenkantoor Der Bedrosian haftet niemals für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden und/oder Handelsverluste.

9.8. Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen: Sofern die Unterlagen nicht vom Kunden zurückgenommen werden, werden sie bis spätestens 5 Jahre nach dem Datum des Abschlusses der Unterlagen aufbewahrt und danach auf sorgfältige Weise vernichtet.

9.9. Alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Mandanten - aus welchem Grund auch immer - gegenüber der Anwaltskanzlei Der Bedrosian erlöschen in jedem Fall ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Person von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.

10. Kommunikation

10.1 Der Mandant räumt der Kanzlei Der Bedrosian das Recht ein, mit ihm und Dritten auch per E-Mail zu kommunizieren, wobei er sich bewusst ist, dass die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist.

11. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

11.1. Jede Vereinbarung zwischen Advocatenkantoor Der Bedrosian und dem Mandanten unterliegt dem niederländischen Recht.

11.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus diesem Rechtsverhältnis ergeben, können ausschließlich dem zuständigen Gericht in Almelo zur Entscheidung vorgelegt werden.

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