Kanzlei Beschwerdeverfahren Anwaltskanzlei Der Bedrosian wie in Abschnitt 6.28 der Voda
Artikel 1 - Definitionen
In dieser Regelung für Dienstaufsichtsbeschwerden gelten die folgenden Definitionen:
- Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder den unter seiner Verantwortung tätigen Personen in Bezug auf den Abschluss und die Ausführung eines Dienstleistungsvertrags, die Qualität der Dienstleistungen oder die Höhe des Honorars, wobei es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von Abschnitt 4 des Rechtsanwaltsgesetzes handelt;
- Beschwerdeführer: der Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht;
- Beschwerdeführer: den mit der Bearbeitung der Beschwerde beauftragten Anwalt;
Artikel 2 - Anwendungsbereich
- Diese Beschwerdeordnung gilt für alle Mandatsvereinbarungen zwischen dem Anwalt und dem Mandanten.
- Der Anwalt sorgt für die Bearbeitung von Beschwerden in Übereinstimmung mit dem Beschwerdesystem der Kanzlei.
Artikel 3 - Zielsetzungen
Der Zweck dieser Bürobeschwerderegelung ist es:
- Einrichtung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Kundenbeschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums;
- Einrichtung eines Verfahrens zur Ermittlung der Ursachen von Kundenbeschwerden;
- die Pflege und Verbesserung bestehender Beziehungen durch den richtigen Umgang mit Beschwerden;
- Schulung der Mitarbeiter in der kundenorientierten Bearbeitung von Beschwerden;
- Verbesserung der Servicequalität durch die Bearbeitung von Beschwerden und die Analyse von Beschwerden.
Artikel 4 - Informationen zu Beginn der Dienstleistungserbringung
- Diese Beschwerderegelung ist veröffentlicht worden. Vor Abschluss des Dienstleistungsvertrags informiert der Rechtsanwalt den Mandanten darüber, dass der Rechtsanwalt über ein Beschwerdesystem verfügt und dass dieses für die erbrachten Dienstleistungen gilt.
- Der Rechtsanwalt hat in der Mandatsvereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die unabhängige Partei oder Stelle genannt, der eine Beschwerde, die nach der Behandlung nicht gelöst wird, vorgelegt werden kann, um eine verbindliche Entscheidung zu erhalten, und hat dies in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
- Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerdeordnung des Amtes, die nach der Behandlung nicht gelöst werden, werden einem verbindlichen Gutachten unterzogen.
Artikel 5 - Internes Beschwerdeverfahren
- Wenn sich ein Mandant mit einer Beschwerde an den Anwalt wendet, wird die Beschwerde an einen anderen Anwalt innerhalb der Kanzlei weitergeleitet, der somit als Beschwerdebeauftragter fungiert. Wenn es keine solche Person gibt, fungiert Thomas Der Bedrosian als Beschwerdebeauftragter.
- Der Beschwerdebeauftragte benachrichtigt die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, über die Einreichung der Beschwerde und gibt dem Beschwerdeführer und der Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.
- Die Person, über die eine Beschwerde eingereicht wurde, versucht, gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden, unabhängig davon, ob der Beschwerdebeauftragte eingeschaltet wurde oder nicht.
- Der Beschwerdebeauftragte regelt die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder teilt dem Beschwerdeführer eine Abweichung von dieser Frist mit, wobei er die Frist angibt, innerhalb derer eine Stellungnahme zu der Beschwerde abgegeben wird.
- Der Beschwerdebeauftragte teilt dem Beschwerdeführer und der Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, schriftlich die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde mit, unabhängig davon, ob sie mit Empfehlungen verbunden ist oder nicht.
- Wird die Beschwerde zufriedenstellend beigelegt, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die beschuldigte Person das Urteil über die Begründetheit der Beschwerde.
Artikel 6 - Vertraulichkeit und kostenfreie Bearbeitung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte und die Person, über die sich beschwert wird, sind zur Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Beschwerden verpflichtet.
- Der Beschwerdeführer ist nicht verpflichtet, Gebühren für die Bearbeitung der Beschwerde zu zahlen.
Artikel 7 - Verantwortlichkeiten
- Der Beschwerdebeauftragte ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
- Die Person, über die sich beschwert wurde, wird den Beschwerdebeauftragten über jeden Kontakt und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden halten.
- Der Beschwerdebeauftragte wird den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden halten.
- Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte.
Artikel 8 - Registrierung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte nimmt die Beschwerde zusammen mit dem Beschwerdegegenstand auf.
- Eine Beschwerde kann in mehrere Themen unterteilt werden.
- Der Beschwerdebeauftragte berichtet regelmäßig über die Bearbeitung von Beschwerden und gibt Empfehlungen zur Vermeidung neuer Beschwerden sowie zur Verbesserung der Verfahren.
- Mindestens einmal im Jahr werden die Berichte und Empfehlungen im Büro diskutiert und zur Entscheidung vorgelegt.
Falls zutreffend, wird die Beschwerde auch dem zuständigen Haftpflichtversicherer gemeldet.